Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Webprojekte
Stand: 19.05.2023 | PDF-Version herunterladen

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Angebote in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung zwischen Lukas Fischer (Lukas Fischer – Webdesign & Social Media, Lange Str. 17b, 33165 Lichtenau) – im Folgenden “Anbieter” genannt – und seinen Kunden – im Folgenden “Auftraggeber” genannt. Ergänzende Regelungen können im Angebot durch den Anbieter festgelegt werden. Bei einem Widerspruch zwischen Regelungen aus dem Angebot und diesen AGB haben stets die Regelungen im Angebot Vorrang. Fordert der Auftraggeber abweichende Bedingungen, gelten diese nur, wenn der Anbieter diese schriftlich bestätigt.

2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Anbieter erbringt Dienstleistungen im Bereich des Webdesigns, einschließlich der Konzeption, Gestaltung und Entwicklung von Webseiten sowie der Programmierung und Integration von spezifischen Funktionen und Inhalten nach den individuellen Anforderungen des Auftraggebers. Der genaue Vertragsgegenstand ergibt sich immer aus dem Angebot des Anbieters.

2.2 Der Vertragsgegenstand wird ausschließlich für die zum Zeitpunkt der Fertigstellung aktuellen und gebräuchlichen Internetbrowser vom Anbieter umgesetzt. Aktuell bezeichnet alle Browserversionen, deren Entwicklungsstand nicht älter als 2 Jahre ist. Zukünftige Browserversionen und/oder Updates können somit bei der Entwicklung des Webprojektes nicht erfasst werden. Zu den gebräuchlichen Internetbrowsern zählen Microsoft Edge, Apple Safari, Mozilla Firefox und Google Chrome.

2.3 Beinhaltet der Vertragsgegenstand die Arbeit mit Drittanbietern oder Fremdsoftware, so kann der Anbieter nicht garantieren, dass zukünftige Änderungen und/oder Updates der Drittsoftware kompatibel zur Leistung des Anbieters sind. Eine zukünftige Anpassung zur Wiederherstellung einer möglichen Kompatibilität ist damit nicht Gegenstand eines Vertrages oder Angebotes des Anbieters, insofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

2.4 Kosten für das Hosting und die Domain der Webseite sind grundsätzlich in keinem Angebot des Anbieters enthalten und müssen vom Auftraggeber selbst getragen werden.

2.5 Es bestehen keine Pflichten seitens des Anbieters, bearbeitbare, offene Originaldaten herauszugeben. Dies erfolgt nur auf Wunsch des Auftraggebers gegen Entgeltzahlung, die gesondert zu vereinbaren ist.

3. Vertragsabschluss
3.1 Die Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich. Gültig sind die im individuellen Angebot genannten Preise. Das individuelle Angebot des Anbieters hat eine Gültigkeit von 10 Werktagen. Während dieser Frist von 10 Werktagen kann das Angebot vom Auftraggeber angenommen werden. Der Anbieter behält sich das Recht vor vom Angebot zurückzutreten, solange noch kein Vertrag zustande gekommen ist. Nach Ablauf der Frist von 10 Werktagen ist das Angebot ungültig.

3.2 Der Vertrag zwischen Anbieter und Auftraggeber kommt zustande, indem der Auftraggeber das Angebot in der letzten Fassung zu den Konditionen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters unterzeichnet und es an den Anbieter zurücksendet – zum Beispiel per E-Mail. Mit seiner Unterschrift akzeptiert der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters.

3.3 Der Anbieter behält sich das Recht vor, zusätzlich einen gesonderten Dienstleistungsvertrag mit dem Auftraggeber abzuschließen.

3.4 Der Vertrag zwischen Anbieter und Auftraggeber kommt ebenfalls zustande, sobald der Auftraggeber die erste Rate und/oder die vollständige Rechnung begleicht – ohne das Angebot unterschrieben zu haben.

3.5 Nachdem der Vertrag zustande gekommen ist, stimmt der Anbieter mit dem Auftraggeber einen Termin zum Start des Projektes ab. Anhand dieser Terminierung ergeben sich Pflichten, die gleichermaßen für Anbieter und Auftraggeber gelten und im weiteren Verlauf dieser AGB bestimmt werden.

4. Vergütung und Zahlungsmodalitäten
4.1 Die Höhe der Vergütung (gleichgültig, ob es sich um Pauschal- oder Stundenvergütung handelt) richtet sich nach den Angaben im Angebot des Anbieters. Angegebene Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Befindet sich der Sitz des Auftraggebers im EU-Ausland oder der Schweiz, so wechselt die Steuerlast und das Reverse-Charge-Verfahren findet seine Anwendung.

4.2 Der Anbieter behält sich das Recht vor, Vorschusszahlungen sowie Teilzahlungen nach dem Erreichen wesentlicher Zwischenleistungen zu verlangen.

4.3 Sämtliche Zahlungsansprüche des Anbieters sind vom Auftraggeber in maximal zwei Raten zu begleichen, insofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Die erste Rate ist hierbei innerhalb von 7 Werktagen nach dem zustande kommen des Vertrags fällig. Die zweite Rate wird fällig, sobald der Vertragsgegenstand vom Anbieter erfüllt und abgenommen wurde. Auch hier gilt eine Zahlungsfrist von 7 Werktagen. Sollte es zu Verzögerungen bei der Zahlungsabwicklung kommen, behält sich der Anbieter das Recht vor, Mahngebühren zu erheben. Sollte eine Zahlung in mehr als zwei Raten gewünscht sein, behält sich der Anbieter das Recht vor, den im Angebot festgehaltenen Preis durch den entstandenen Mehraufwand in der Buchführung prozentual zu erhöhen.

4.4  Bei Verzögerungen oder Änderungen seitens des Auftraggebers, die nicht dem Angebot entsprechen und zu zusätzlichem Aufwand führen, kann der Anbieter eine angemessene Anpassung der Vergütung verlangen. Grundlage hierfür ist ein Stundensatz von 110€ pro Stunde zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

5. Vertragspflichten des Auftraggebers
5.1 Der Auftraggeber stellt dem Anbieter die zur Erstellung der im Angebot formulierten Leistungen alle erforderlichen Inhalte und Zugriffsdaten in digitaler Form zur Verfügung. Der Auftraggeber verpflichtet sich hierbei, die vereinbarten Termine und Fristen einzuhalten. Für Verzögerungen, die durch ein Versäumnis der Pflichten des Auftraggebers zustande kommen, ist der Anbieter nicht verantwortlich. Sollte der Auftraggeber seinen Pflichten nicht nachkommen, so behält sich der Anbieter das Recht vor eigenen Mehraufwand – z.B. durch die Erstellung von Grafiken – nachträglich in Rechnung zu stellen.

5.2 Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit dem Vertragsgegenstand verfolgten Zweck zu erreichen. Des Weiteren ist der Anbieter für sämtliche Inhalte, die der Auftraggeber im Rahmen des Vertrages und der Vertragsanbahnung bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist der Anbieter nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße (bspw. Marken- und Urheberrechte sowie sonstige Schutzrechte) zu überprüfen; hierbei handelt es sich um eine Pflicht des Auftraggebers.

5.3 Sollten Dritte den Anbieter wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten des Auftraggebers resultieren, verpflichtet sich dieser, den Anbieter von jeglicher Haftung freizustellen und dem Anbieter die Kosten zu ersetzen, die dem Anbieter wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.

5.4 Der Anbieter erbringt keine regelmäßige Datensicherung. Soweit nicht anderweitig vertraglich geregelt, ist es die alleinige Pflicht des Auftraggebers, alle seine Daten, Dateien und Softwareeinstellungen, auf die er zugreifen kann, selbst regelmäßig zu sichern. Die Datensicherung soll vor jeder vom Auftraggeber vorgenommenen Änderung erfolgen sowie vor Wartungsarbeiten des Anbieters, soweit diese rechtzeitig angekündigt worden sind. Der Auftraggeber verpflichtet sich, selbst erstellte Sicherungskopien nicht auf dem Webserver zu speichern.

5.5 Der Anbieter erbringt keine verbindliche Rechtsberatung. Der Auftraggeber ist selbst verpflichtet, die rechtliche Konformität des Vertragsgegenstandes (Grafiken, Logos, Texte, usw.) zu prüfen. Dies betrifft auch die Absicherung aller datenschutzrechtlich relevanten Aspekte.

5.6 Der Anbieter ist nicht dafür verantwortlich, die Richtigkeit der Angaben im Impressum und in der Datenschutzerklärung zu überprüfen. Hierbei handelt es sich um eine alleinige Pflicht des Auftraggebers.

6. Leistungserbringung und Ablauf des Projektes
6.1 Der Umfang der vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung beider Parteien.

6.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Anbieter alle für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Informationen, Materialien und Zugriffsdaten rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

6.3 Nachdem der Auftraggeber das Angebot des Anbieters schriftlich bestätigt hat, erhält der Auftraggeber vom Anbieter Zugangsdaten für einen Onlinekurs des Anbieters mit dem Ziel, die Texte für das Projekt zu verfassen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Texte entsprechend des vom Anbieter vorbereiteten Konzeptes zu verfassen und in der eigens für den Auftraggeber bereitgestellten Google Drive Cloud an den Anbieter zu übermitteln. Texte, die beim Anbieter per E-Mail oder WhatsApp Messenger eingehen, können vom Anbieter abgelehnt werden.

6.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die zu übermittelnden Medien in gängigen Formaten – ebenfalls per Google Drive Cloud – an den Anbieter zu übermitteln. Gängige Formate für Bilder sind: .png oder .jpg. Gängige Formate für Videos sind: .mp4 oder .mov. Der Anbieter ist nicht dazu verpflichtet, andere Formate anzunehmen oder zu akzeptieren. Für eine Umwandlung dieser Formate können zusätzliche Kosten entstehen, die der Anbieter dem Auftraggeber in Rechnung stellen kann.

6.5 Nachdem alle Texte, Medien und Zugriffsdaten an den Anbieter übermittelt wurden, prüft der Anbieter die eingereichten Daten auf Vollständigkeit. Sollte der Anbieter feststellen, dass das eingereichte Material unvollständig ist, so wird der Anbieter den Auftraggeber darauf hinweisen. Erst wenn alle Materialien vollständig beim Anbieter eingetroffen sind, beginnt dieser auf Basis des vom Auftraggeber freigegebenen Konzepts mit der Umsetzung des Vertragsgegenstandes, der die vereinbarten Funktionen enthält. Der Auftraggeber richtet sich hierbei nach den Angaben im Angebot sowie des festgelegten Konzeptes.

6.6 Der Anbieter verpflichtet sich, dem Auftraggeber einen ersten Entwurf (z.B. durch Screenshots und/oder Videoaufnahmen) zukommen zu lassen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diesen Entwurf in schriftlicher Form innerhalb von 7 Werktagen abzunehmen. Änderungswünsche und Korrekturen bezüglich des Designs (Grafiken, Farben, Schriften, Übergänge, allgemeine Stile, usw.), müssen vom Auftraggeber schriftlich geäußert werden, um im weiteren Projektverlauf berücksichtigt werden zu können. 

6.7 Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB wird auf 2 Wochen ab Mitteilung über die Fertigstellung des ersten Entwurfs festgelegt, sofern im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände nicht eine längere Abnahmefrist erforderlich ist, die der Anbieter dem Auftraggeber in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Auftraggeber innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt der erste Entwurf als abgenommen.

7. Abnahme und Änderungswünsche des Auftraggebers
7.1 Der Auftraggeber ist zur Abnahme der erbrachten Leistung verpflichtet, sofern diese den vertraglichen Anforderungen entspricht. Die Abnahme ist schriftlich per Textdokument innerhalb der eigens für das Projekt eingerichteten Google Drive Cloud zu erklären. Erfolgt die Abnahme durch den Auftraggeber trotz Aufforderung und vertraglich erbrachter Leistungen nicht schriftlich innerhalb von 10 Werktagen und werden keine Einwände gegen die Abnahme schriftlich vorgebracht, so gilt die Leistung als stillschweigend abgenommen.

7.2 Der Anbieter hat im Rahmen des Angebots eine gestalterische und künstlerische Freiheit, soweit keine konkreten Vorgaben seitens des Auftraggebers vorliegen. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch/künstlerischen Gründen verweigert werden, wenn die erbrachte Arbeit mittlerer Art und Güte entspricht.

7.3 Lehnt der Auftraggeber die Vorschläge bzw. Entwürfe bezüglich des Konzeptes oder der Umsetzung in jeweils wesentlich geänderter Fassung mehr als zweimal ab, so hat der Anbieter das Recht, den Vertrag zu kündigen oder den entstehenden Mehraufwand zum Stundensatz von 110€ pro Stunde in Rechnung zu stellen.

7.4 Wenn der Anbieter feststellt, dass nachdem der erste Entwurf abgenommen wurde,  weitere Teilabnahmen nötig werden, um einzelne Bestandteile der erbrachten Leistung mit dem Auftraggeber abzustimmen, ist er hierzu berechtigt. Der Auftraggeber ist dann zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Leistungen den vertraglichen Anforderungen entsprechen. Auch hier gilt eine Abnahmefrist von 10 Werktagen.

7.5 Sobald der Auftraggeber mit der Nutzung der Vertragsleistung beginnt, stellt dies ebenfalls eine stillschweigende Abnahme dar.

7.6 Fordert der Auftraggeber den Anbieter dazu auf, die Webseite – oder einzelne Teile davon – online zu schalten, dann sichert er damit zu, dass er zuvor die vollständige Seite rechtlich überprüft hat und die volle Verantwortung übernimmt.

8. Nachträgliche Änderungen
8.1 Sollte der Auftraggeber nach Freigabe des Konzepts bzw. der Umsetzung oder nach Abnahme des fertiggestellten Vertragsgegenstandes eine nachträgliche Änderung bzw. Ergänzung verlangen, so ist der Anbieter zur Änderung nicht mehr verpflichtet. Gleichwohl kann der Anbieter diesem Wunsch nachkommen, wobei eine zusätzliche Vergütung für den Mehraufwand bei dieser Änderung/Ergänzung zum Stundensatz von 110€ pro Stunde entsteht.

8.2 Vereinbarte Fertigstellungs- bzw. Veröffentlichungstermine verschieben sich dadurch ebenfalls um einen angemessenen Zeitraum, wobei insbesondere die Arbeitskapazität des Anbieters zum Zeitpunkt des Änderungswunsches berücksichtigt werden muss. Der Anbieter informiert den Auftraggeber über die voraussichtliche Bearbeitungsdauer der nachträglichen Änderungswünsche.

8.3 Unter Umständen erbringt der Anbieter auch Leistungen „aus Kulanzgründen“ zunächst unentgeltlich. Der Anbieter teilt dem Auftraggeber jeweils mit, ob dies mit oder ohne Vorbehalt erfolgt.

9. Kündigung/Rücktritt vom Vertrag
9.1 Der Anbieter ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes von einem Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere, jedoch nicht ausschließlich vor: Wenn aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, die Ausführung des Auftrags trotz schriftlicher Abmahnung und Setzung einer Nachfrist von 10 Werktagen verzögert oder unmöglich gemacht wird. Oder wenn der Auftraggeber trotz schriftlicher Abmahnung und Setzung einer Nachfrist von 10 Werktagen gegen wesentliche Verpflichtungen aus einem Vertrag oder beharrlich gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB verstößt.

9.2 Im Fall eines solchen berechtigten Vertragsrücktritts behält der Anbieter den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Entgelt.

9.3 Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Vertrag aus wichtigem Grund zurückzutreten. Der Rücktritt bedarf der Schriftform. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Aufrechterhaltung des Auftrages für den Auftraggeber nicht mehr zumutbar ist, weil der Anbieter fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung und Setzung einer Nachfrist von 10 Werktagen zur Wiedergutmachung gegen wesentliche Bestimmungen aus einem Vertrag verstößt.

9.4 Die bis zu diesem Zeitpunkt vom Anbieter bereits erbrachten Leistungen sowie andere aufgelaufene Kosten sind vom Auftraggeber auch im Fall seines berechtigten Rücktritts in voller Höhe zu bezahlen.

9.5 Kündigt der Auftraggeber den Vertrag ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes, ist der Auftraggeber verpflichtet, über die bis zu diesem Zeitpunkt vom Anbieter bereits erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten hinaus die vereinbarte Vergütung vollumfänglich zu bezahlen. Aufgrund der projektbezogenen Terminierung durch den Anbieter kann der entgangene Gewinn nicht kurzfristig anderweitig realisiert werden.

9.6 Kündigt der Auftraggeber den Vertrag ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes vor Projektbeginn, ist er aufgrund der projektbezogenen Terminierung des Anbieters dazu verpflichtet, den aufgrund der Kurzfristigkeit nicht anderweitig zu realisierenden Gewinn in folgender Abstufung anteilig zu bezahlen:

Bei Kündigung nicht mehr als 14 Tage vor vereinbartem Projektbeginn: 100%
Bei Kündigung nicht mehr als 30 Tage vor vereinbartem Projektbeginn: 75%
Bei Kündigung nicht mehr als 60 Tage vor vereinbartem Projektbeginn: 50%

9.7 Gegen eine bereits bezahlte Rechnung kann grundsätzlich kein Widerspruch eingelegt werden. Mit der Zahlung des Rechnungsbetrags erkennt der Rechnungsempfänger die Forderung an.

10. Nutzungsrechte
10.1 Sobald das Projekt fertiggestellt ist, überträgt der Anbieter dem Auftraggeber das einfache, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte Nutzungsrecht an der vertragsgegenständlichen Leistung. Soweit sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt (beabsichtigte Nutzung des jeweiligen Vertragsgegenstandes), ist das Nutzungsrecht begrenzt auf die Nutzung im Internet. Weitere Nutzungsrechte von in Verbindung mit der Vertragsleistung hergestellten Unterlagen wie z.B. Icons, Grafiken, Bilder, Ton- und/oder Bildaufnahmen, Videos, Softwaredaten, Programmiercodes etc., werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung an den Auftraggeber übertragen. Weitergehende Rechte können zwischen den Parteien mittels einer individualvertraglichen Einigung vereinbart werden.

10.2 Der Anbieter verzichtet im Rahmen der Rechteeinräumung nicht auf das Recht der Namensnennung, soweit nicht anderweitig ausdrücklich mitgeteilt (§ 13 UrhG). So erfolgt die Namensnennung des Anbieters im Programmiercode und beim Webdesign im Impressum einer Website inklusive Verlinkung auf die Webpräsenz des Anbieters.

10.3 Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung.

10.4 Zieht der Anbieter zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird der Anbieter deren Urhebernutzungsrechte für den Auftraggeber auf dessen Kosten zeitlich, örtlich, nach Verwendungszweck und in jeder anderen Weise unbeschränkt erwerben und im gleichen Umfang auf den Auftraggeber übertragen. 

10.5 Soweit der Anbieter Open Source Software (o.Ä.) zur Erstellung des Vertragsgegenstandes verwendet, gelten die Regelungen dieses Softwareproduktes. Urheberrechte entstehen nur soweit, wie sie nach den jeweiligen Lizenzbedingungen entstehen können. Der Auftraggeber verpflichtet sich ebenfalls, sich an die jeweiligen Lizenzbedingungen zu halten.

11. Gewährleistung
11.1 Für Mängel der erbrachten Leistung haftet der Anbieter nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Die Frist für die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen des Auftraggeber beträgt ein (1) Jahr. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.

11.2 Mängelrechte sind ausgeschlossen, soweit sie auf den vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien oder sonstigen Vorgaben des Auftraggebers beruhen.

11.3 Ist der Vertragsgegenstand mangelhaft, kann der Auftraggeber Nachbesserung verlangen. Ein unwesentlicher Mangel begründet jedoch keine Mängelansprüche. Das Wahlrecht, ob die Nachbesserung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache erfolgt, steht dem Anbieter zu. Ein Recht des Auftraggebers, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten, besteht erst, wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen ist. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z.B. bei Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung des Kaufpreises oder im Fall der Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen.

11.4 Der Auftraggeber hat den Vertragsgegenstand unverzüglich nach der Ablieferung durch den Anbieter, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen. Bei der Untersuchung erkennbare Mängel sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen. Bei der erstmaligen Untersuchung nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung des Mangels mitzuteilen. Die Mitteilung hat schriftlich zu erfolgen. Unverzüglich ist die Mitteilung, wenn sie innerhalb von 10 Werktagen erfolgt. Für die Rechtzeitigkeit genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige der Mängel, sind Mängelansprüche bezüglich dieser Mängel ausgeschlossen und die Leistung gilt als mangelfrei.

11.5 Der Auftraggeber hat den Anbieter soweit erforderlich bei der Beseitigung von Mängeln zu unterstützen.

11.6 Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers können von diesem nicht geltend gemacht werden, wenn er selbst ohne vorherige schriftliche Zustimmung Änderungen an der Soft- und/oder Hardware durchgeführt hat oder Dritte hat durchführen lassen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass diese Änderungen die Gewährleistungsarbeiten, insbesondere die Analyse- und Beseitigungsarbeiten seitens des Anbieters nicht oder nur unwesentlich erschweren und die gemeldeten Mängel nicht auf diese Änderungen zurückzuführen sind. Sind gemeldete Mängel nicht dem Anbieter zuzurechnen, wird der Auftraggeber dem Anbieter den Zeitaufwand und die angefallenen Kosten nach den üblichen Sätzen zu 110€ pro Stunde vergüten.

11.7 Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die für den Auftrag eingesetzten oder verwendeten Softwareprodukte Sicherheitsrisiken beinhalten können, wenn diese beispielsweise nicht regelmäßig aktualisiert werden. Der Anbieter haftet nicht für Schäden oder Mängel, die durch die verwendete Software hervorgerufen werden können. Ebenso haftet der Anbieter nicht, falls Schäden oder Mängel entstehen, wenn unbekannte Dritte Zugang zur Webseite erhalten.

11.8 Grundsätzlich kann es bei der Darstellung einer Webseite bei Verwendung in unterschiedlichen Betriebssystemen, Endgeräten, Auflösungen und Browsern bzw. Einstellungen zu einer abweichenden Darstellung kommen. Durch standardkonforme Programmierung und Tests mit den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils aktuellen Browsern wird eine richtige bzw. angepasste Darstellung auf den gängigsten Systemen angestrebt. Eine Gewährleistung, dass der Webauftritt auf allen Systemen, Endgeräten und mit allen Browsern verlustfrei oder exakt einheitlich dargestellt wird, kann aufgrund der Vielzahl der Variationen nicht übernommen werden.

12. Haftung
12.1 Der Anbieter übernimmt keine Haftung für eingesetzte Dritt-Software (z.B. WordPress, externe Zahlungsdienstleister, usw.). Für Anpassungen des Anbieters an dieser Software (z.B. Programmierung von Erweiterungen) übernimmt der Anbieter nach Abnahme durch den Auftraggeber keinerlei Haftung. Die Software gilt spätestens dann als abgenommen, wenn sie im Produktiveinsatz (z.B. Freischaltung im Internet) steht. Der Anbieter weist darauf hin, dass ggf. eingesetzte Dritt-Software und Fremd-Programme wie Plugins unentdeckte Sicherheitsrisiken beinhalten können. Der Anbieter haftet nicht für durch Mängel oder Sicherheitslücken, die durch Dritt-Software oder Fremd-Programme hervorgerufenen werden.

12.2. Die ständige Überwachung der Verfügbarkeit und korrekten Funktion der Webseite ist nicht Aufgabe des Webdesigners, sofern nicht anders vereinbart. Der Anbieter haftet nicht für Ausfälle, die nicht auf eigenes Verschulden zurückzuführen sind. Dazu gehören insbesondere Probleme oder Störungen der Internetverbindung, der Verfügbarkeit der Webseite, von Maildiensten u.a., für welche die Verantwortung beim Webhosting-Provider bzw. beim Serverdienstleister des Auftraggebers liegt.

12.3 Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Anbieters selbst oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsfristen im Einzelfall für den Anbieter zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese. Für alle weiteren Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches.

12.4 Der Höhe nach ist die Haftung des Anbieters beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren.

12.5 Die Haftung des Anbieters für Mängelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, soweit sich die Haftung desselben nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.

12.6 Der Auftraggeber stellt den Anbieter von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Anbieter aufgrund von Verstößen des Auftraggebers gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.

13. Eigenwerbung
Der Anbieter behält sich vor, die Vertragsbeziehung und die dort erbrachten Leistungen als Referenz und Eigenwerbung zu nutzen, ohne dass dem Auftraggeber hierbei ein Recht auf Entgelt zusteht. Der Anbieter ist berechtigt das Unternehmenslogo sowie ggf. den Auftraggeber selbst als Referenz/im Portfolio/in einer Fallstudie auf der eigenen Webseite des Anbieters zu thematisieren bzw. zu verwenden. Der Auftraggeber stimmt dieser Nutzung ausdrücklich zu und bestätigt, dass der Auftraggeber auch Screenshots, Animationen und/oder Videos der umgesetzten Arbeit als Referenz verwenden kann.

14. Vertraulichkeit
14.1 Der Anbieter verpflichtet sich, alle vom Auftraggeber erhaltenen Informationen und Daten vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, sofern dies nicht zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist oder gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.

14.2 Der Anbieter verpflichtet sich, keine während der Tätigkeit vom Auftraggeber bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie vertrauliche Informationen des Auftraggebers und dessen Auftraggebern ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers zu verwerten oder Dritten Personen mitzuteilen. Gleiches gilt für die ihm übergebenen Unterlagen und mitgeteilten Kenntnisse.

14.3 Die Parteien vereinbaren Vertraulichkeit hinsichtlich der Vertragsinhalte und über die Kenntnisse, die während der Vertragsabwicklung erworben wurden.

14.4 Die Geheimhaltungspflicht gilt für beide Parteien gleichermaßen und zeitlich unbegrenzt über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.

15. Datenschutz
15.1 Der Anbieter verpflichtet sich, die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden nur im Rahmen der Vertragsabwicklung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verwendet.

15.2 Der Anbieter versichert die Daten des Auftraggebers nicht an Dritte weiterzuleiten und diese vertraulich zu behandeln.

15.3 Eine Ausnahme besteht, wenn im Zusammenhang mit der Auftragsabwicklung Drittanbieter benötigt werden. Nach ausdrücklicher Absprache mit dem Auftraggeber ist der Anbieter berechtigt, mit den Daten des Auftraggebers Accounts (z.B. für Plugins, E-Mail Marketing Dienstleister, externe Zahlungsdienstleister, usw.) zu erstellen, die für die Erfüllung des Vertragsgegenstandes benötigt werden.

15.4 Der Auftraggeber besitzt die Möglichkeit die Löschung seiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung des Anbieters zu beantragen.

16. Schlussbestimmungen
16.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

16.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Anbieters, sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist.

16.3 Für sämtliche, auf der Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Verträge und für die hieraus folgenden Ansprüche, gleich welcher Art, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

16.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirk­same Bedin­gung wird durch die geset­zliche Regelung ersetzt